29.06.2016 · Fachbeitrag · Ausbildungsdienstverhältnis
Kein Abzug von Studienkosten als Betriebsausgaben
Stellt ein Unternehmer seine Kinder als Minijobber an und übernimmt als ArbG die kompletten Kosten des Studiums der Kinder, kann er die Studienkosten nicht als Betriebsausgaben abziehen.
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