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  • 29.06.2016 · Fachbeitrag · Ausbildungsdienstverhältnis

    Kein Abzug von Studienkosten als Betriebsausgaben

    | Stellt ein Unternehmer seine Kinder als Minijobber an und übernimmt als ArbG die kompletten Kosten des Studiums der Kinder, kann er die Studienkosten nicht als Betriebsausgaben abziehen. |