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  • 29.06.2016 · Fachbeitrag · Ausbildungsdienstverhältnis

    Kein Abzug von Studienkosten als Betriebsausgaben

    Stellt ein Unternehmer seine Kinder als Minijobber an und übernimmt als ArbG die kompletten Kosten des Studiums der Kinder, kann er die Studienkosten nicht als Betriebsausgaben abziehen.