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  • 24.01.2020 · Nachricht · Arbeitsunfall

    Schwarzarbeit ist bei Verletztengeld nicht zu berücksichtigen

    | ArbN, die wegen eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig sind, erhalten Verletztengeld. Dessen Höhe richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt. Nicht nachgewiesene Einnahmen – wie z. B. aus Schwarzarbeit – sind bei der Berechnung hingegen nicht zu berücksichtigen. |