08.09.2026 · Nachricht · Arbeitsunfall
Beim Kaffeetrinken verschluckt = Arbeitsunfall?
Ein durch Kaffeetrinken entstandenes Verschlucken mit einer Hustensynkope kann ein Arbeitsunfall sein. Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt, wenn das Kaffeetrinken in einem betrieblich organisierten Zusammenhang erfolgt und das nachfolgende Verhalten – fluchtartiges Verlassen des betrieblichen Raumes zum Aushusten des eingeatmeten Kaffees – durch die betrieblichen Umstände geprägt ist.
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