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  • · Fachbeitrag · Arbeitsunfähigkeit

    Lesestörung nach Schlaganfall: Rechtsanwalt ist arbeitsunfähig

    | Ein Anwalt hat nach einem leichten Schlaganfall mit Folge einer Lesestörung Anspruch auf Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit, wenn er nur einzelne Tätigkeiten verrichten kann, die im Rahmen seiner Berufstätigkeit zwar auch anfallen, isoliert aber keinen Sinn ergeben. Bei einem selbstständig tätigen Anwalt, der eigenständig Mandate bearbeitet, darf daher nicht nur auf einen Ausschnitt der dabei anfallenden Aufgaben, wie das Führen von Mandantengesprächen, abgestellt werden. |

     

    Diese Klarstellung traf der BGH (3.4.13, IV ZR 239/11, Abruf-Nr. 131393). Die Richter wiesen in ihrer Entscheidung darauf hin, dass die Fähigkeit zum 
flüssigen Lesen und Durcharbeiten von Texten eine Voraussetzung für das Ausüben des juristischen Berufs ist. Nur so ist - mag auch eine Übernahme von Mandanten nur in reduziertem Umfang möglich sein - die Eignung zur umfassenden Bearbeitung übernommener Mandate und Vertretung des Mandanten gegeben.

     

    PRAXISHINWEIS |  Für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit reicht es demnach aus, wenn Sie als Anwalt nachweisen, dass Sie eine der zentral notwendigen Teilarbeiten der Anwaltstätigkeit nicht ausüben können.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 163 | ID 42312778