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  • 11.07.2016 · Fachbeitrag · ALG II

    Bewerbungskosten: Arbeitsloser muss sich nur bemühen, wenn Jobcenter auch Kosten übernimmt

    | Öffentlich-rechtliche Verträge, die Bewerbungspflichten eines Arbeitslosen vorsehen, müssen konkrete Unterstützungsleistungen des Jobcenters beinhalten. |