· Fachbeitrag · AGG/Datenschutz
Kein Schadenersatz für Recherche des ArbG in öffentlichem Facebook-Profil
Eine Stellenanzeige für eine „Sekretärin“ und die fehlende Meldung der Stelle an die Agentur für Arbeit begründen eine Entschädigung wegen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Schwerbehinderung. Der Anspruch ist nicht ausgeschlossen, weil bereits in einem früheren Bewerbungsverfahren ein Rechtsmissbrauch angenommen wurde. Ein Verstoß gegen die Informationspflicht aus Art. 14 DSGVO begründet bei einer Recherche in einem vom Betroffenen selbst öffentlich gehaltenen Facebook-Profil ohne konkrete Darlegung eines kausalen Schadens keinen Anspruch aus Art. 82 DSGVO gegen den ArbG.
Sachverhalt
Der Kläger, ein schwerbehinderter Mann, bewarb sich im Januar 2025 auf eine als „Sekretärin“ ausgeschriebene Vollzeitstelle bei einer Personalberatung. Die Ausschreibung enthielt keinen Zusatz „m/w/d“. Nach seinem Vortrag meldete der ArbG die freie Stelle nicht der Agentur für Arbeit. Der Kläger erhielt eine Eingangsbestätigung, im Übrigen keine Nachricht über den Fortgang des Bewerbungsverfahrens.
Er verlangte eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG, zunächst wegen einer Benachteiligung aufgrund seines Geschlechts, später auch wegen seiner Schwerbehinderung. Daneben nahm er den ArbG auf immateriellen Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO in Anspruch. Dieser hatte im Prozess einen Screenshot seines öffentlich einsehbaren Facebook-Profils vorgelegt, um seinen Vortrag zu seiner wirtschaftlichen Lage in Zweifel zu ziehen. Der Kläger sah darin eine ohne vorherige Information erfolgte Datenerhebung. Er berief sich auf einen Kontrollverlust sowie eine Degradierung zum bloßen Objekt der Datenverarbeitung.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig