05.08.2026 · Nachricht · AGG
Rechtsmissbrauch: Vermutung nach § 22 AGG greift nicht immer
Das BAG geht zwar davon aus, dass schon ein bloßer Verstoß gegen § 164 Abs. 1 S. 1 und 2 SGB IX die Vermutung einer Benachteiligung wegen Schwerbehinderung im Sinne von § 22 AGG begründen kann. Diese Rechtsprechung ist jedoch angesichts der fortgeschrittenen Digitalisierung und der zunehmenden Vernetzung in sozialen Medien und den damit veränderten Bewerbungsabläufe nicht mehr zeitgemäß und im Übrigen falsch.
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