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  • 15.02.2016 · Fachbeitrag · AGG

    Arbeiter und Angestellte in unterschiedlichen Versorgungsgruppen

    | Es ist zulässig, Arbeiter und Angestellte unterschiedlich zu behandeln. Erforderlich ist aber, dass der Statusunterschied gleichzeitig mit einem Lebenssachverhalt verknüpft wird, der es sachlich rechtfertigt, die jeweiligen ArbN ungleich zu behandeln. |