15.02.2016 · Fachbeitrag · AGG
Arbeiter und Angestellte in unterschiedlichen Versorgungsgruppen
Es ist zulässig, Arbeiter und Angestellte unterschiedlich zu behandeln. Erforderlich ist aber, dass der Statusunterschied gleichzeitig mit einem Lebenssachverhalt verknüpft wird, der es sachlich rechtfertigt, die jeweiligen ArbN ungleich zu behandeln.
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