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  • · Fachbeitrag · Rahmenfrist ALG I

    Anträge auf Verlängerung der Rahmenfrist für ALG I

    | SPD und „die Linke“ haben Anträge vorgelegt, die eine Verlängerung der Rahmenfrist, innerhalb derer die Anwartschaftszeit von 12 Monaten für den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) erfüllt sein muss, von zwei auf drei Jahre vorsehen. |

     

    Die Anträge (BT-Drucks. 17/8574 und 17/8586) stützen sich darauf, dass für eine erhebliche Zahl von sozialversicherungspflichtigen ArbN die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung nicht mehr greife, weil sie innerhalb der bestehenden Rahmenfrist nicht genug Ansprüche auf das ALG I erwerben könnten. Auch nach der Bundesagentur für Arbeit fielen 25 Prozent der Arbeitslosen sofort in Hartz-IV-Bezug. Für kurzzeitig befristet Beschäftigte sieht die SPD-Fraktion die Verlängerung einer Sonderregel um drei Jahre als notwendig an, mit der Maßgabe, dass der ALG-I-Anspruch mindestens drei Monate betragen müsse, wenn innerhalb der Rahmenfrist mindestens sechs Monate versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vorlägen. Derzeit erhalten Arbeitslose nur ALG I, wenn sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 92 | ID 33687630