· Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Rentenversicherung im Minijob: Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht seit 1.7.26 möglich
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Seit dem 1.7.26 haben Minijobber erstmals die Möglichkeit, zur Rentenversicherungspflicht zurückzukehren. Der folgende Beitrag zeigt auf, wie Minijobs funktionieren, welche Vorteile diese bringen und was Minijobber und ArbG bei der Aufhebung der Befreiung beachten müssen.
1. Hintergrund: Minijobs als Instrument der Arbeitsmarktpolitik
Nach aktuellen Angaben der Minijobzentrale sind derzeit 6.554.876 Menschen in Deutschland im Gewerbe geringfügig beschäftigt. Hinzu kommen 252.372 in Privathaushalten, die noch einmal erleichterten Regelungen unterliegen.
Fast zwei Drittel der gewerblichen Minijobber sind zwischen 24 und 64 Jahre alt. Frauen sind mit 55,9 % in der Überzahl, 18,3 % sind Ausländer. Für alle Minijobber zusammen wurden im ersten Quartal Beiträge in Höhe von 1,3 Mrd. EUR für die Rentenversicherung und 1,02 Mrd. EUR für die Krankenversicherung eingezahlt. Die meisten Minijobber arbeiten aktuell im Handel und in der Gastronomie.
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