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  • 29.10.2026 · Nachricht · Prozessrecht

    Wenn der Anwalt die Fristenregeln nicht kennt …

    Ein Anwalt muss wissen, dass im Arbeitsrecht eine Berufungsbegründungsfrist nicht zweimal verlängert wird (§ 66 Abs. 1 S. 5 ArbGG). Eine Erkrankung des Anwalts ändert hieran nichts, wenn erkennbar ist, dass der Anwalt diese gesetzliche Fristenregelung nicht kennt. Dann ist auch keine Wiedereinsetzung zu gewähren.