05.10.2026 · Nachricht · Prozessrecht
Notwendigkeit der Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts
Die Mehrkosten der Beauftragung eines auswärtigen Anwalts kann der Betriebsrat erst für erforderlich halten, wenn er darlegen kann, dass er einen ebenso qualifizierten ortsansässigen Anwalt nicht finden konnte, der zur Mandatsübernahme bereit war, oder dass ihm eine solche Suche aufgrund der konkreten Umstände nicht möglich oder zumutbar war. Dies ist regelmäßig nicht der Fall, wenn der Betriebsrat in der gleichen Zeit zu ähnlichen Themen eine ortsansässige Kanzlei beauftragt.
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