Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 28.01.2016 · Fachbeitrag · Öffentlicher Dienst

    Anerkennung einer Berufskrankheit erst nach Listung möglich

    Bei Beamten kann eine Krankheit nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Erkrankung bereits in der Anlage zur BerufskrankheitenVO gelistet war.