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  • · Nachricht · Kündigung

    Datenlöschung kann zu einer Kündigung führen

    | Das vorsätzliche Löschen aller dienstlich angefertigten Katzenfotos und Katzen-Impfdaten, die zur Datenbank eines Tierasyls gehören, ist ein hinreichend schwerer Verstoß, um die fristlose Kündigung eines Tierheimleiters zu rechtfertigen. Allerdings muss die Tat auch nachgewiesen sein – eine bloß unterstellte Böswilligkeit genügt nicht. |

     

    Zu diesem Ergebnis kam das Arbeitsgericht Bocholt (24.7.25, 1 Ca 459/25, Abruf-Nr. XXXXXX).

    Quelle: ID 50630909