· Nachricht · Kündigung
Datenlöschung kann zu einer Kündigung führen
Das vorsätzliche Löschen aller dienstlich angefertigten Katzenfotos und Katzen-Impfdaten, die zur Datenbank eines Tierasyls gehören, ist ein hinreichend schwerer Verstoß, um die fristlose Kündigung eines Tierheimleiters zu rechtfertigen. Allerdings muss die Tat auch nachgewiesen sein – eine bloß unterstellte Böswilligkeit genügt nicht.
Zu diesem Ergebnis kam das Arbeitsgericht Bocholt (24.7.25, 1 Ca 459/25).
Quelle: ID 50630909