07.10.2026 · Nachricht · Abmahnung
Auch unzutreffende Abmahnung kann Warnfunktion erfüllen
Auch eine Abmahnung, die möglicherweise einen unzutreffenden Vorwurf enthält, erfüllt die Warnfunktion bezüglich einer Gefährdung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses, wenn das tatsächliche Geschehen dem Kern nach zutreffend geschildert ist und ein gegenüber dem möglicherweise unzutreffenden Vorwurf gleichartiger Vorwurf berechtigt erhoben werden kann.
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