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  • 06.02.2018 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    LG Essen: Operativ tätige Zahnarztpraxis darf mit dem Begriff „Praxisklinik“ werben

    | Eine Zahnarztpraxis, der die Möglichkeit fehlt, Patienten für einen längeren stationären Aufenthalt aufzunehmen, darf dennoch – zumindest vorläufig – weiter im Internet mit der Bezeichnung „Praxisklinik“ für ihre Leistungen werben. So hat das Landgericht (LG) Essen entschieden (Urteil vom 08.11.2017, Az. 44 O 21/17). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – der Streit wird in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht fortgeführt. |