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  • · Fachbeitrag · Praxishygiene

    15 typische Fehler: fehlende oder nicht praxisindividualisierte Standard-Arbeitsanweisungen

    von Viola Milde, Hygieneberatung, Hamburg, www.vmh-hamburg.de

    | Die ZP-Beitragsserie „15 typische Fehler“ beschreibt die „Top 15“ der häufigsten Hygienemängel, die in den Mängelprotokollen der begehenden Behörden benannt werden: Auf Rang 3 liegt dabei das Fehlen geeigneter Arbeitsanweisungen, Rang 4 nimmt die mangelnde Sachkenntnis von aufbereitendem Personal ein. Das „Ranking“ der Toppunkte bildet übrigens nicht zwingend die Häufigkeit der Mängelerwähnung ab ‒ es ist vielmehr der Versuch, die beanstandeten Punkte auch nach Wichtigkeit zu staffeln. |

    Top 3: Fehler bei Standard-Arbeitsanweisungen

    Früher wurde der Begriff „Arbeitsanweisung“ mit „AA“ abgekürzt. „SAA“ heißt zwar „Standard-Arbeitsanweisung“, bedeutet aber nicht, dass Sie sich irgendeine Standard-Anweisung aus dem Internet herunterladen und unverändert als Ihre Praxis-SAA nutzen und abheften dürfen. Vielmehr müssen Sie Ihren eigenen Praxisstandard, nach dem Sie verfahren, definieren und schriftlich fixieren. Die begehenden Behörden stellen insofern immer wieder fest, dass entweder wichtige SAA komplett fehlen oder „wertlos“ sind, da sie nicht die Praxisgegebenheiten abbilden. Nicht vorhandene SAA können Bußgeld nach sich ziehen. Dies liegt im Ermessen der Behörde und hängt oft mit dem Gesamteindruck von der geprüften Praxis zusammen.

     

    So sollte eine SAA idealerweise aufgebaut sein

    Antworten auf die folgenden „W“-Fragen können Sie als Anhaltspunkte nutzen, um Ihre SAA zu definieren: