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  • · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

    LG Essen: Jameda musste negative Bewertung einer Zahnärztin zum Teil löschen

    | Eine Zahnärztin hat in einem Gerichtsverfahren durchgesetzt, dass Jameda eine Negativbewertung teilweise löschen musste. Dies hat im November letzten Jahres das Landgericht Essen entschieden. |

     

    Eine Patientin hatte geschrieben:

     

    „Nicht vertrauenswürdig! Die Kommunikation von Frau … ist problematisch: Sie verzichtet auf die einfachen Komm.-Grundregeln und eine Aufklärung/Beratung. Die Prothetik-Lösungen von Frau … waren zum Teil falsch … Ich habe die Zahnärztin als eine herrische, sehr emotional auf Kritik reagierende Persönlichkeit kennengelernt.“

     

    Zudem hatte die Patientin diese Noten vergeben: „Behandlung 5,0. Aufklärung 5,0. Vertrauensverhältnis 6,0.“

     

    Das Landgericht entschied, dass die Aussagen der Patientin über die angeblich fehlende Beratung und falsche Behandlung gelöscht werden müssen. Diese Behauptungen hätten sich als falsch erwiesen. Subjektive Wahrnehmungen dagegen wie die Einschätzung der Persönlichkeit der Zahnärztin sowie die Benotung müssten nicht gelöscht werden, entschied das Gericht. Weil die Zahnärztin hiermit nicht einverstanden war, wird der Rechtsstreit in Kürze vom Oberlandesgericht Hamm entschieden.

    Quelle: ID 45184270