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  • 10.10.2025 · Fachbeitrag · Treu und Glauben

    40 Jahre lang Renteneinkünfte und nun nachträgliche Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit?

    | Eine Frau erhielt seit rund 40 Jahren Witwengeldzahlungen auf Grundlage eines Knappschaftszahnarztvertrags ihres Ehemannes, die 40 Jahre lang als Renteneinkünfte teilweise steuerfrei blieben. Erst mit dem Veranlagungszeitraum 2018 änderte das Finanzamt seine Rechtsauffassung (ohne dass sich die Rechtslage geändert hätte) und erfasste die Zahlungen als voll zu versteuernde Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit des verstorbenen Ehemannes gemäß § 24 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) i. V. m. § 18 EStG. Die hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos, und zwar sowohl materiell-rechtlich als auch verfahrensrechtlich. Insbesondere könne sich die Klägerin wegen des Prinzips der Abschnittsbesteuerung nicht auf einen Vertrauensschutztatbestand berufen (Finanzgericht [FG] Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2023, Az. 3 K 1608/21 E). |