Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Steuern

    Wichtiges Urteil: BFH zur Übertragung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

    | Dieses Urteil hat für Zahnärzte besondere Relevanz: In einer aktuellen Entscheidung vom 19. September 2012 (Az. IV R 11/12, Abruf-Nr. 123081 ) nimmt der Bundesfinanzhof (BFH) zu der Frage Stellung, inwieweit Wirtschaftsgüter eines steuerlichen Sonderbetriebsvermögens an die Gesellschaft verkauft oder verschenkt werden können, ohne einen steuerpflichtigen Gewinn zu erzielen. Das Urteil betrifft insbesondere Zahnärzte, die bisher zu ihrem Sonderbetriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgüter an die Gemeinschaftspraxis veräußern möchten. |

    Der Fall

    Im entschiedenen Fall hatte ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft geklagt, der seiner Gesellschaft zwei Grundstücke des Sonderbetriebsvermögens zu einem Preis verkauft hatte, der sowohl unter dem tatsächlichen Wert als auch unter dem Buchwert lag. Das Finanzamt wollte einen Teil der in den Grundstücken ruhenden stillen Reserven versteuern.

     

    PRAXISHINWEIS | Die stille Reserve ist derjenige Betrag, um den der tatsächliche Wert eines Wirtschaftsguts seinen steuerlichen Buchwert übersteigt.