06.10.2020 · Fachbeitrag · Sonderausgaben
Boni der Krankenkasse sind nur bei tatsächlich entstandenem Aufwand steuerneutral
Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten stellen nur dann keine Beitragserstattungen dar, wenn sie einen Aufwand (pauschal) ausgleichen, den die GKV-Versicherten tatsächlich hatten. Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung präzisiert (BFH, Urteil vom 06.05.2020, Az. X R 16/18, Abruf-Nr. 217591 ).
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