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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Die neue Aktivrente: So profitieren Mitarbeiter der Zahnarztpraxis

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    Der Fachkräftemangel macht auch vor Zahnarztpraxen keinen Halt. Daher liegt der Gedanke nahe, gute Mitarbeiter auch über das Erreichen des Rentenalters hinaus zu beschäftigen. Und das ist seit dem 01.01.2026 deutlich lukrativer geworden als bisher. Denn mit der neu eingeführten Aktivrente können solche Mitarbeiter unglaubliche 24.000 Euro pro Jahr steuerfrei dazuverdienen. ZP liefert die Details.

    Darum geht es bei der neuen „Aktivrente“

    Wenn Mitarbeiter noch im Rentenalter in der Zahnarztpraxis beschäftigt werden, dann unterliegt der Arbeitslohn bisher der Besteuerung. Das macht das Arbeiten im Alter unattraktiv, weshalb der Gesetzgeber nachgebessert hat. So wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2026 über § 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz (EStG) eine komplett neue Steuerbefreiungsnorm geschaffen. Diese hat das Ziel, durch aktive Tätigkeiten im Rentenalter erzielte Einkünfte, die normalerweise der Besteuerung unterliegen würden, steuerfrei zu stellen. Dieser Steuerbonus ist nicht nur lukrativ, sondern auch von großem Ausmaß. Denn der Steuerfreibetrag umfasst jährlich pro Mitarbeiter 24.000 Euro.

     

    Beispiel

    Eine ZFA hat die Regelaltersgrenze erreicht, arbeitet aber in Teilzeit weiter in der Zahnarztpraxis. Dort verdient sie pro Monat brutto 1.500 Euro.

     

    Lösung: Bisher unterlagen die 1.500 Euro (= 18.000 Euro pro Jahr) der Besteuerung. Seit 2026 sind die Einnahmen hingegen über die Aktivrente steuerfrei.