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  • · Fachbeitrag · Betriebliche Gesundheitsförderung

    Neues BMF-Schreiben zu Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers ‒ 600-Euro-Freibetrag

    von StB Björn Ziegler, LZS Steuerberater, lzs.de

    | Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Gesundheitsleistungen im Wert von bis zu 600 Euro p. a. steuerfrei zukommen lassen. Seit 01.01.2019 ist dafür eine Zertifizierung erforderlich ‒ oder nicht? Nach über zwei Jahren schafft ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF; online unter iww.de/s4973 ) endlich Klarheit für Arbeitgeber und Anbieter. |

     

    Welche Kursangebote werden unterschieden?

    Die Steuerbefreiung unterscheidet Präventionskurse zur Förderung der individuellen gesunden Lebensführung sowie Kurse der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Präventionskurse müssen meist zertifiziert sein, Kurse der BGF hingegen nicht.

     

    Welche Voraussetzungen gelten im Einzelnen?

    Bei den Präventionskursen unterscheidet der Fiskus im Prüfungsfall, ob es Kurse der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Kurse direkt auf Veranlassung des Arbeitgebers. GKV-Kurse müssen immer zertifiziert sein. Das Zertifikat und eine vom Kursleiter unterzeichnete Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Kursidentifikationsnummer sind zwingend erforderlich, damit die Leistung lohnsteuerfrei bleibt. Eine Kostenerstattung an den Arbeitnehmer für seine selbst gezahlte Kursgebühr ist möglich.