08.04.2026 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Ist Gesundheitstraining ohne Berufsbezug eine Zuwendung mit Entlohnungscharakter?
| Ein mehrwöchiges Gesundheitstraining liegt nicht im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, wenn es vorrangig auf die Stärkung individueller Gesundheitskompetenz abzielt und nicht spezifisch berufsbedingte Beeinträchtigungen betrifft, so das Finanzgericht (FG) Nürnberg (Urteil vom 08.05.2025, Az. 4 K 438/24). Es kommt dann allenfalls die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 Euro infrage. Ob das der Bundesfinanzhof (BFH) auch so sieht, wird sich zeigen. |
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