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  • · Arbeitgeberleistungen

    Deutschlandticket und Fahrtkostenzuschuss: So kombinieren Arbeitgeber beide Extras steueroptimal

    Bild: © M. Schuppich - stock.adobe.com

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels

    Viele Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Durch die erneute Preiserhöhung von 58 Euro auf 63 Euro ist aber auch das Deutschlandticket wieder in den Fokus gerückt. Viele Arbeitgeber fragen sich daher: Können wir Arbeitnehmern sowohl ein steuer- und beitragsfreies Deutschlandticket als auch einen Fahrtkostenzuschuss gewähren? Ja, sagt ZP und erläutert, worauf es bei der Kombination ankommt.

     

    [Das Wichtigste in Kürze*]

    • 1. Warum ist das Deutschlandticket steuerlich relevant?
    • Seit der Erhöhung auf 63 Euro prüfen viele Praxen die Rentabilität. Der Arbeitgeber kann es steuer- und beitragsfrei überlassen, wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (§ 3 Nr. 15 S. 1 EStG) – das gilt auch bei rein privater Nutzung.