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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    „49-Euro-Ticket“: So unterstützen Sie Ihr Team finanziell und schützen gleichzeitig das Klima!

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Seit dem 01.05.2023 gilt das von der Bundesregierung eingeführte 49-Euro- bzw. Deutschland-Ticket. Da die finanziellen Vorteile insbesondere für Pendler immens sind, ist nicht nur mit einer hohen Nachfrage bei aktiven Nutzern der „Öffis“ zu rechnen, sondern auch mit vielen Pendlern, die erstmals das Auto in der Garage stehen lassen. Doch selbst die aktuell geringen Ticketkosten müssen Arbeitnehmer nicht alleine stemmen: Arbeitgeber können steuer- und beitragsfreie Unterstützungen leisten. |

    Das 49-Euro-Ticket kurz erklärt

    Mit dem Deutschland- bzw. 49-Euro-Ticket können alle Personen seit dem 01.05.2023 deutschlandweit für nur 49 Euro im Monat in allen Verkehrsmitteln im Nahverkehr in der zweiten Klasse reisen (ÖPNV und SPNV). Begünstigt sind bspw. Fahrten mit U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Trambahnen, Stadt- und Regionalbussen, aber auch Regionalzügen wie dem IRE, dem RE oder der RB. Das Ticket gilt allerdings nicht in Fernverkehrszügen wie dem ICE, IC oder dem EC. Zudem ist das Ticket personengebunden und nicht übertragbar.

     

    Es handelt sich bei dem Ticket gewissermaßen um eine „Flatrate für den Regionalverkehr“, weil mit einem gültigen Ticket der Regionalverkehr unbegrenzt oft im Monat genutzt werden kann. Zudem ist das Ticket nicht an Landes- oder Tarifgrenzen gebunden, sodass auch bundeslandübergreifende Reisen vereinfacht werden.