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  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Versicherungen von A bis Z: So werden Prämien und Leistungen derzeit steuerlich behandelt

    | Die steuerliche Behandlung von Prämien und Leistungen bei Versicherungsverträgen hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Dieser Beitrag erläutert die aktuellen Grundsätze, damit Sie keine Steuerspar-Chancen verpassen. |

    Steuerliche Behandlung der Prämien

    Es gibt drei Möglichkeiten, die Prämien steuermindernd geltend zu machen:

     

    1. Werbungskosten

    Hängen die abgesicherten Risiken mit dem Beruf oder der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen zusammen, können sie als Werbungskosten abgezogen werden. So können Arbeitnehmer Beiträge zur Berufshaftpflicht-, Rechtsschutz- oder Unfallversicherung als Werbungskosten geltend machen. Bei Verträgen, die auch private Risiken absichern, sollten sich Arbeitnehmer den beruflichen Anteil der Prämie bestätigen lassen; ohne Nachweis werden in der Regel 50 Prozent akzeptiert.