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  • · Lohngestaltung

    Mehr Netto für Ihre Mitarbeiter und Sie

    Bild: ©mohamed Hassan - pixabay.com

    von Steuerberater Björn Ziegler, LZS Steuerberater, www.lzs.de

    | Gehaltsgespräche gehören in jeder Zahnarztpraxis zum Alltag. Und ganz gleich, ob ZFA, ZMF oder angestellter Zahnarzt, jeder Mitarbeiter freut sich über höhere Auszahlungen. Damit sich die Lohnnebenkosten dabei in Grenzen halten, gibt es einige wichtige abgabenbegünstigte Gehaltsbestandteile, die Sie nutzen können. Hier ein Überblick. |

    Das heißt „abgabenbegünstigt“

    Gewähren Sie eine reguläre Gehaltserhöhung, bleibt bei dem Mitarbeiter netto oft nicht viel übrig.

     

    • Beispiel

    Ihre ZMF ist zukünftig für die Abrechnung zuständig. Sie hat sich fortgebildet und ist sehr engagiert, weshalb ihr Gehalt von 2.000 auf 2.200 Euro monatlich erhöht wird. Das sind also 2.400 Euro jährlich „mehr Lohn“. Hierauf fallen für Sie als Arbeitgeber jährlich rund 468 Euro Lohnnebenkosten an, d. h. die Gehaltserhöhung kostet Sie im Jahr sogar 2.866 Euro. Ihrer Mitarbeiterin bleiben nach Steuern (607 Euro bei Steuerklasse I) und Sozialabgaben (497 Euro) dagegen jährlich nur rund 1.296 Euro von der Gehaltserhöhung übrig.