08.05.2015 · Fachbeitrag · Weiterbildung
Geringe Überschreitung der Frist zur Fortbildung führt nicht zur Honorarkürzung beim Zahnarzt
Das Bundessozialgericht (BSG) hat kürzlich entschieden, dass eine nur geringe Überschreitung der Frist zum Nachweis der fachlichen vertragszahnärztlichen Fortbildung nicht zu einer Honorarkürzung führt (Urteil vom 11. Februar 2015, Az. B 6 KA 19/14 R).
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