12.09.2025 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt ist umsatzsteuerbefreit
| Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der (zahn-)ärztliche Notfalldienst (z. B. an Wochenenden) auch dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn ein (Zahn-)Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen (Zahn-)Arzt (gegen Entgelt) übernimmt (Urteil vom 14.05.2025, Az. XI R 24/23). |
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