Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 12.09.2025 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt ist umsatzsteuerbefreit

    | Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der (zahn-)ärztliche Notfalldienst (z. B. an Wochenenden) auch dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn ein (Zahn-)Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen (Zahn-)Arzt (gegen Entgelt) übernimmt (Urteil vom 14.05.2025, Az. XI R 24/23). |