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  • 25.10.2022 · Fachbeitrag · Strafrecht

    Wer Blanko-Impfpässe erstellt oder ausfüllt, macht sich strafbar!

    | Die aktuelle Corona-Impfkampagne der Bundesregierung und die erneut steigenden Infektionszahlen rücken das Thema „Impfen“ wieder verstärkt in den Fokus. Auch Zahnärztinnen und Zahnärzte können seit der Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (Coronavirus-ImpfV) zum 25.05.2022 als Leistungserbringer COVID-19-Schutzimpfungen in der eigenen Praxis oder bei Besuchen erbringen und abrechnen (Details unter kzbv.de/coronavirus ). Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet sie in diesem Kontext dazu, jede Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in einem Impfausweis zu dokumentieren. Und hier ist Vorsicht geboten, denn seit November 2021 gilt eine Strafrechtsverschärfung in diesem Bereich! |