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  • · Fachbeitrag · Strafrecht

    Strafurteil gegen Zahnarzt: Zwei Jahre ohne Bewährung!

    von RA, Fachanwalt für MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL.M., Kanzlei am Ärztehaus, Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de

    Das Amtsgericht Wuppertal verurteilte einen 63-jährigen Zahnarzt wegen mehrfacher Verstöße gegen das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) sowie wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung wegen sexueller Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren (Urteil vom 01.07.2025, Az. 14 Ls 16/25).

    Der Fall

    Der 63-jährige Angeklagte ist Zahnarzt mit umfangreichen Vorstrafen, darunter Vermögens-, Körperverletzungs-, Beleidigungs- und Sexualdelikte. Seine Praxis war mehrfach Gegenstand behördlicher Maßnahmen wegen erheblicher Hygienemängel nach dem MPDG. Eine ordnungsgemäße Aufbereitung der zahnärztlichen Instrumente fand weder in seiner Praxis noch durch externe Firmen statt. Dennoch legte er der Bezirksregierung Düsseldorf einen Vertrag mit einer Aufbereitungsfirma vor, obwohl diese tatsächlich nicht für ihn tätig war.

     

    Tat 1 (24.06.2022)

    Im zahnärztlichen Notdienst behandelte der Zahnarzt den Patienten U., der unter starken Schmerzen und einem Abszess im Oberkiefer litt. Nachdem der Patient ausdrücklich keine Zahnextraktion im abendlichen Notdienst wünschte und die Behandlung abbrechen wollte, drückte der Zahnarzt ihn gewaltsam in den Behandlungsstuhl zurück. Er setzte die Behandlung gegen dessen ausdrücklichen Willen fort. Dabei versuchte er erfolglos den Zahn zu ziehen, brach dessen Wurzel ab und schnitt anschließend mit einem nicht ordnungsgemäß aufbereiteten Skalpell einen Abszess auf, was zu einer erheblichen Blutung führte.