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  • · Sicherheit

    Bedrohung und Gewalt in der Praxis ‒ auch ein Fall für die Unfallversicherung!

    Bild: © terovesalainen - stock.adobe.com

    | Immer mehr Zahnärzte und Ärzte berichten über aggressives Verhalten von Patienten in Praxen, Kliniken und Notfallambulanzen. Gerade bei längeren Wartezeiten werden Patienten ungehalten und aggressiv. Zum Glück sind körperliche Verletzungen die absolute Ausnahme. Doch auch schon bei Bedrohungen und Einschüchterungen durch aggressive Patienten kann eine Meldung an die Unfallversicherung angezeigt sein. |

     

    Vorfall auch der Unfallversicherung melden

    Traumata durch erschütternde medizinische und psychosoziale Ereignisse werden in der Zahnarztpraxis sicher seltener sein als z. B. in Notaufnahmen oder bei hausärztlichen Hausbesuchen. Doch bereits aggressives Verhalten oder körperliche Angriffe durch Patienten erzeugen ein erhöhtes Risiko für Erschöpfungszustände, die sich aus Stress und Trauma ergeben. Diese Situationen können z. B. in sog. Flashbacks auch nach geraumer Zeit wieder erinnert (und durchlitten) werden. Mit der Zeit kann sich auch aus kleinen traumatisierenden Vorfällen ein „Burn-out-Syndrom“ entwickeln.

     

    Die Unfallkasse NRW rät bei Fällen „verbaler Aggression“ durch Kunden auf jeden Fall zu einer innerbetrieblichen Dokumentation der Vorfälle und bei „Bedrohung, körperlicher Gewalt und Nötigung“ zur Unfallanzeige. Melden Sie deshalb nicht nur bei körperlichen Schäden, sondern auch bei Bedrohung, den traumatisierenden Vorfall der Gesetzlichen Unfallversicherung, damit eine solche langwierige Erkrankung als Berufserkrankung anerkannt werden kann. Die Anerkennung als Arbeitsunfall und damit die Übernahme von Gesundheitskosten ist auch bei psychischen Einwirkungen möglich.

     

    PRAXISTIPP | Für die Meldung von traumatischen Ereignissen als Arbeitsunfall benutzen Sie das Formular zur Unfallanzeige der Unfallversicherung und vermerken Sie, dass es sich um einen Fall von Psychotrauma handelt. Wenn kein akuter Behandlungsbedarf besteht, genügt die Dokumentation des Ereignisses. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu Belastungsreaktionen kommen, kann die Übersendung der Unfallanzeige nachgeholt werden.

     

    Viele Praxen waren schon mit aggressivem Verhalten konfrontiert

    Statistisch betrachtet kommt es täglich zu fast 300 Fällen von körperlicher Gewalt gegen Ärzte und ihre Teams. Auch für Zahnärzte gehören Beschimpfungen und Gewalt zum Praxisalltag. Da wundert es nicht, dass jeder vierte Vertragsarzt oder -zahnarzt in seinem Berufsleben schon Erfahrung mit körperlicher Gewalt seitens der Patienten gemacht hat. Weitaus höher sind die Angriffe verbaler Gewalt. Mit bundesweit fast 3.000 Fällen täglich haben sie vier von zehn Ärzten schon erlebt. Wie Sie deeskalieren, sich wehren und ggf. rechtliche Schritte einleiten können, erfahren Sie im IWW-Online-Lehrgang „Der schwierige Patient“ (lehrgang-schwieriger-patient.de).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2022 | Seite 13 | ID 48146016