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  • 06.09.2026 · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Feier zur Verabschiedung eines Mitarbeiters führt nicht zu Arbeitslohn

    Immer mehr Leistungsträger gehen in den Ruhestand. Wenn Sie sich bei solchen Mitarbeitern mit einem kleinen Empfang verabschieden wollen, stand bisher oft die Frage im Raum „Sind diese Kosten nicht lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn?“. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat dieses Risiko entschärft. Von Ihnen getragene Aufwendungen sind dann kein Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest handelt, das Sie als Arbeitgeber ausrichten.