Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Mehrarbeit

    Streit wegen Überstunden: Neue Tendenzen zur Darlegungs- und Beweislast

    von Dr. Guido Mareck, Direktor am Arbeitsgericht Siegen

    | Auch in Zahnarztpraxen bringt es der Tagesablauf mit sich, dass Überstunden durch die Angestellten mitunter nicht zu vermeiden sind. Manchmal kommt es wegen der Abgeltung der Überstunden zum Streit. Vor Gericht hatten es Arbeitnehmer allerdings wegen hoher Nachweispflichten bislang sehr schwer, mit Überstundenklagen erfolgreich zu sein. Eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) könnte das jetzt ändern ( Urteil vom 25.3.2015, Az. 5 AZR 602/13, Abruf-Nr. 178279 ). |

    Der Fall

    Im Urteilsfall ging es um die Klage eines vollzeitbeschäftigten Busfahrers, der von seinem Arbeitgeber für circa 650 Überstunden eine Vergütung verlangte. Der Busfahrer hatte Anfang und Ende der Arbeit im fraglichen Zeitraum minutengenau aufgezeichnet.

     

    Nachdem das Arbeitsgericht in erster Instanz die Klage als unschlüssig abgewiesen hatte, gab das Landesarbeitsgericht (LAG) seiner Berufung teilweise statt. Es verurteilte den Arbeitgeber, 108 Mehrarbeitstunden zu vergüten. Zu dieser Zahl gelangte das LAG, indem es eine halbe Überstunde pro Arbeitstag im Wege einer Schätzung nach § 287 Zivilprozessordnung (ZPO) als berechtigt annahm.