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  • · Fachbeitrag · Kündigungsfreiheit

    Wenn die Arbeit endet, bevor sie angefangen hat

    von RAin Heike Mareck, Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, kanzlei-mareck.de

    | Der neue Arbeitsvertrag ist bereits unterschrieben, doch kurz vor dem ersten Tag kündigt eine Seite den Vertrag. Was gilt nun rechtlich, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Job antritt? Und was passiert, wenn der Arbeitgeber sich kurzfristig gegen den neuen Arbeitnehmer entscheidet? |

    Der Arbeitnehmer kündigt den Arbeitsvertrag vor Antritt

    Kann ein Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt direkt wieder gekündigt werden? Ja, sofern die Kündigung vor dem ersten Tag im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

     

    MERKE | Die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist gilt auch bei der Kündigung vor Arbeitsantritt. Diese beginnt mit dem Eingang der Kündigung, nicht mit dem vertraglich vereinbarten Arbeitsbeginn. Zu diesem Ergebnis kam auch das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 25.03.2004, Az. 2 AZR 324/03). Beispiel: Wenn eine Kündigungsfrist von vier Wochen vereinbart wurde, kann noch vor dem ersten Arbeitstag gekündigt werden, wenn das Schreiben vier Wochen vor dem vereinbarten Zeitpunkt des Arbeitsantritts eintrifft.