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  • 29.01.2026 · Fachbeitrag · Heilberuferecht

    Landeszahnärztekammern können nicht von Patienten instrumentalisiert werden

    | Die Regelungen der Heilberufe-Kammergesetze dienen der Berufsaufsicht und der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Berufsausübung im Allgemeininteresse. Patienten können aus ihnen keinen eigenen Anspruch auf aufsichtsrechtliches Einschreiten herleiten (Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 07.10.2025, Az. M 16 E 25.3944). |