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  • · Haftungsrecht

    Kein vorwerfbarer Behandlungsfehler, obwohl eine apikale Parodontitis nicht erkannt wurde

    Bild: ©Aycatcher - stock.adobe.com

    von RA, FA MedR Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, Hamburg, rechtsanwalt-schinnenburg.de

    | Ein Zahnarzt erkannte auf einer Röntgenaufnahme eine apikale Parodontitis nicht. Dennoch kam das Oberlandesgericht (OLG) Dresden zu dem Ergebnis, dass kein vorwerfbarer Behandlungsfehler vorliegt (Urteil vom 09.12.2020, Az. 4 U 1777/20). Dieses auf den ersten Blick überraschende Ergebnis ist damit zu erklären, dass der Zahnarzt nach Ansicht des OLG einen Diagnose- und keinen Befundungsfehler begangen hat. |

    Diagnose- vs. Befunderhebungsfehler

    Die Rechtsprechung unterscheidet seit vielen Jahren zwischen Diagnosefehlern ‒ hier ist sie recht großzügig ‒ und Befundungs- oder besser Befunderhebungsfehlern ‒ hier ist sie wesentlich strenger. Doch wie unterscheiden sich diese beiden Fehlerarten?

    • Bei einem Diagnosefehler wurden alle notwendigen Befunde erhoben, sie wurden nur falsch interpretiert.