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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    E-Health-Gesetz in Kraft: Die Digitalisierung kommt ‒ langsam und schrittweise

    von Rechtsanwalt Tim Hesse, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Zum Jahreswechsel ist das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen („E-Health-Gesetz“) in Kraft getreten. Es ist Teil des Vorhabens, flächendeckend nutzbringende elektronische Anwendungen für eine Verbesserung der Patientenversorgung einzuführen und bringt auf Sicht auch für Zahnärzte Änderungen mit sich. |

     

    eGK hat Schlüsselrolle bei der Digitalisierung

    Zentraler Bestandteil der Digitalisierung des Gesundheitssektors ist die bereits zum vergangenen Jahr eingeführte elektronische Gesundheitskarte (eGK). Diese soll allerdings zunächst weiterhin lediglich administrative Versichertendaten und mit Einverständnis des Patienten dessen Notfalldaten enthalten. Unklar ist bisher, ob bzw. wann die Erstellung und Pflege eines Notfalldatensatzes auch Einzug in den BEMA halten.

     

    Aufbau einer Telematikinfrastruktur (TI)

    Der ausschließlich elektronische Versand von Arztbriefen soll 2017 ein Jahr lang finanziell mit 55 Cent pro Brief gefördert werden ‒ Zahnärzte sind hiervon allerdings ausgenommen. Zurückgestellt wurden der elektronische Entlassbrief und die Konzeption eines elektronischen Rezepts. Bis Ende 2018 muss die Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur (gematik) Maßnahmen durchführen, die es dem Patienten erlauben, etwa aus Smartphone-Apps oder Fitnessarmbändern selbst ermittelte Gesundheitsdaten in die digitale Infrastruktur einzuspielen. Dann sollen alle Patientendaten in einer elektronischen Akte bereitgestellt werden können.

     

    Für die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur (TI) werden Router benötigt, die den Zugang zur TI herstellen und den Datenverkehr verschlüsseln (sog. Konnektoren). Deutliche Mehrkosten sollen (Zahn-)Arztpraxen dadurch aber, wie die Bundesregierung betont, nicht entstehen. Die Online-Anbindung aller Praxen muss bis spätestens Juli 2018 erfolgt sein. Denn dann soll mit dem Abgleich der Versichertenstammdaten auf der eGK die erste verpflichtende Online-Praxisanwendung bundesweit funktionieren. Wer daran nicht teilnimmt, wird Vergütungskürzungen hinnehmen müssen. KZBV, Bundeszahnärztekammer und Verbände hatten bis zuletzt gegen die im Gesetz vorgesehene Verpflichtung zur Nutzung der TI sowie die mit eventuellen Fristüberschreitungen verknüpften Sanktionsregelungen protestiert.

     

    FAZIT | Auch wenn die Gesetzesfassung deutlich weiter greifen könnte, sind nach langen Diskussionen nun die Grundlagen für eine sektorenübergreifende elektronische Patientenakte geschaffen. Sofern die gematik die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung der verschiedenen Entwicklungsschritte nicht gewährleistet, drohen den Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und Kostenträger im Gesundheitswesen empfindliche Kürzungen ihres Budgets.

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2016 | Seite 17 | ID 43842674