13.06.2017 · Fachbeitrag · Datenschutzrecht
OVG Berlin-Brandenburg: Überwachung des Eingangsbereichs einer Zahnarztpraxis per Kamera ist unzulässig
Der Eingangsbereich einer Zahnarztpraxis darf während des laufenden Praxisbetriebs nicht mit einer Videokamera überwacht werden. Zu diesem Urteil kam jüngst das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz (siehe ZP 09/2016, Seite 18 ff.). Die Klage einer Zahnärztin aus Brandenburg, der der Betrieb einer Kamera im Eingangsbereich von der Datenschutzaufsicht untersagt worden war, blieb damit ohne Erfolg. (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.04.2017, Az. 12 B 7.16, Abruf-Nr. 194400 194400 ).
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