09.01.2015 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Zeugnisverweigerungsrecht des Arztes bei Anfrage einer Lebensversicherung
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat das Recht des Arztes, sich nach dem Tod seines Patienten auf sein Schweigerecht zu berufen, gestärkt (Beschluss vom 3. September 2014, Az. 12 W 37/14, Abruf-Nr. 142940 ).
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