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  • · Berufsrecht

    Wann darf ein Zahnarzt eine Behandlung ablehnen?

    Bild: ©mohamed Hassan - pixabay.com

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Einige Behandlungsverhältnisse möchte man gar nicht erst eingegangen sein. Große Wahlmöglichkeiten haben Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Auswahl ihrer Patienten jedoch nicht. Darf ein Zahnarzt dennoch eine Behandlung verweigern? Und wo sind die Grenzen? |

    Behandlungspflicht nach Berufsrecht

    Das Berufsrecht geht von einem durch das gegenseitige Vertrauen getragenen persönlichen Verhältnis beim Arzt-Patienten-Kontakt aus. Dem sich aus der Vertragsfreiheit ergebenden Recht des Patienten auf freie Zahnarztwahl steht grundsätzlich das Recht des Zahnarztes gegenüber, die Behandlung abzulehnen. Deshalb steht es dem Zahnarzt grundsätzlich frei, zu entscheiden, ob und wen er behandeln will und wen nicht. Eingeschränkt wird dieses Recht durch die Vorgaben des Vertragszahnarztrechts und bei Not- bzw. Schmerzfällen.

    Behandlungspflicht nach Vertragszahnarztrecht

    Mit der Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat der Zahnarzt gemäß § 95 Abs. 3 SGB V in Verbindung mit dem Bundesmantelvertrag und den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses viele Pflichten einzuhalten. Ausnahmen hiervon bilden u. a. das Nichtvorlegen der Versicherungskarte (§ 8 Abs. 7 BMV-Z) sowie im Falle freiwillig gesetzlich Versicherter, die die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V wählen.