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  • · Fachbeitrag · Ausländische Kollegen

    Die Fachsprachenprüfung für ausländische Zahnärzte: Neue Aufgabe der Zahnärztekammer

    von Dr. Jan Bregazzi, Zahnarzt, Hamburg, www.bregazzi.de 

    | Viele Zahnärzte aus dem Ausland kommen nach Deutschland, um hier ihren Beruf auszuüben. Bislang wurde nur die fachliche Gleichwertigkeit geprüft, Sprachkenntnisse wurden nur am Rande berücksichtigt. Dies erstaunt umso mehr, als Zahnärzte relevante Gesetze und Richtlinien kennen und befolgen müssen - etwa im Qualitätsmanagement. Zudem müssen sie Patienten aufklären und dabei einwandfrei verstanden werden. |

     

    Prüfung sichert Qualität der Beratung

    Abhilfe bringt nun die Fachsprachenprüfung. Sie ist eine neue hoheitliche Aufgabe, die die jeweils zuständigen Zahnärztekammern seit kurzem wahrnehmen - in Hamburg beispielsweise ab Herbst 2015. Andere Kammern wie Westfalen-Lippe oder Nordrhein erhielten die Zuständigkeit hierfür bereits im letzten Jahr (vgl. etwa www.zahnaerztekammernordrhein.de unter den Buttons „Zahnärzte“ und „Fachsprachprüfung“). Die Einführung einer Fachsprachenprüfung in Hamburg geht zurück auf ein Eckpunktepapier der Gesundheitsministerkonferenz von Juni 2014. Dort heißt es unter anderem:

     

    • Auszug aus dem Eckpunktepapier

    „ (...) dass ausländische (...) Zahnärzte (...) über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen müssen, die für eine umfassende (zahn)ärztliche Tätigkeit erforderlich sind. Sie müssen ihre (...) Patienten inhaltlich ohne wesentliche Rückfragen verstehen und sich insbesondere so spontan und so fließend verständigen können, dass sie in der Lage sind, sorgfältig die Anamnese zu erheben, über erhobene Befunde sowie eine festgestellte Erkrankung zu informieren (...)