· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
ZFA starrt während der Arbeit ständig ins Handy? So vereinbaren Sie ein Handyverbot!
von RA Heike Mareck, zertifizierte Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, kanzlei-mareck.de
Die Nutzung von privaten Mobiltelefonen kann sich negativ auf die Arbeitsatmosphäre in der Zahnarztpraxis auswirken. Ständig piept es irgendwo, weil sich eine News-App meldet oder das Handy brummt, weil eine SMS oder WhatsApp-Nachricht eingegangen ist. Jedes Mal wird dabei der Arbeitnehmer – sowie auch die anderen Kollegen im Raum – bei der Arbeit gestört. Gravierender für Arbeitgeber ist jedoch der effektive Arbeitszeitverlust. Lesen Sie, wie Sie ein Handyverbot durchsetzen können.
Klare Ansage machen, die für alle gilt
Grundsätzlich gilt: Eine bisherige Duldung durch den Arbeitgeber in der Vergangenheit hat für den Entschluss des Arbeitgebers, zukünftig ein Verbot auszusprechen, keine Auswirkungen. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in ihrer Praxis ein Handyverbot durchsetzen wollen, sollten ihre Vorgaben klar verständlich und rechtssicher ausformulieren und allen Mitarbeitern schriftlich zugänglich machen. Letzteres ist wichtig, denn bei der Einführung eines Handyverbots ist das Gleichbehandlungsprinzip einzuhalten: Entweder wird für die gesamte Praxis die Handynutzung untersagt oder gar nicht. In Pausenzeiten oder bei Notfällen müssen ZFA und angestellte Kolleginnen und Kollegen ihr Smartphone auch in der Praxis nutzen dürfen.
Ein Handyverbot muss durch den Arbeitgeber „verkündet“ werden. Dazu genügt i. d. R. ein Aushang am schwarzen Brett bzw. die Veröffentlichung im Intranet, soweit alle Arbeitnehmer hier die Möglichkeit der Kenntnisnahme haben.
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