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  • 07.03.2018 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    LAG Rheinland-Pfalz bestätigt Freiheiten des Arbeitgebers beim Erstellen von Arbeitszeugnissen

    Das Arbeitszeugnis gibt immer wieder Anlass zu Rechtsstreitigkeiten, weil Arbeitnehmer mit der Benotung und sonstigen Formulierungen nicht einverstanden sind. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat sich jüngst zu einigen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis geäußert und kommt dabei zu folgenden Ergebnissen (Urteil vom 09.11.2017, Az. 5 Sa 314/17, Abruf-Nr. 199577 ):