· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Kündigung per Einwurf-Einschreiben: Warum der Zustellnachweis vor Gericht nicht mehr reicht
von Ass. jur. Petra Wronewitz, Bonn
Auch die Deutsche Post nutzt Digitalisierung, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen. Das gelingt, doch kann durch die gescannte Einlieferungsnummer nun nicht mehr der Anscheinsbeweis der Zustellung erbracht werden, urteilte das Landesarbeitsgericht ( LAG) Hamburg (14.07.2025, 4 Sla 26/24 ).
[ Das Wichtigste in Kürze* ]
1. Warum ist dieses Urteil für den Praxisalltag und Sie als Arbeitgeber relevant?
Das LAG Hamburg hat entschieden: Die digitale Sendungsverfolgung eines Einwurf-Einschreibens reicht als Beweis für den Zugang eines Schreibens nicht mehr aus. Fehlt der vollständige Auslieferungsbeleg, gilt ein wichtiges Dokument rechtlich als nicht zugegangen – mit erheblichen Folgen etwa bei Kündigungen oder BEM-Einladungen.
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