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  • 12.09.2025 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    AU nach Tätowierung? Keine Pflicht zur Entgeltfortzahlung!

    Entzündet sich nach einer Tätowierung die Haut und wird der Arbeitnehmer deshalb krankgeschrieben, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihm das Entgelt fortzuzahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein am 22.05.2025 entschieden (Az. 5 Sa 284 a/24).