12.09.2025 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
AU nach Tätowierung? Keine Pflicht zur Entgeltfortzahlung!
| Entzündet sich nach einer Tätowierung die Haut und wird der Arbeitnehmer deshalb krankgeschrieben, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihm das Entgelt fortzuzahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein am 22.05.2025 entschieden (Az. 5 Sa 284 a/24). |
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