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  • 08.10.2015 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Sozialgericht: Prüfung nach Durchschnittswerten ist rechtswidrig

    | Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 30. September 2015 die derzeitige Praxis der „Durchschnittswertprüfung“ bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen für rechtswidrig erklärt (Az. S 79 KA 327/14, Abruf-Nr. 145538 ). Ein Beschwerdeausschuss hatte im Urteilsfall diese Methode angewandt. Dabei gilt die Unwirtschaftlichkeit der Behandlungsweise als erwiesen, wenn die Fallkosten des geprüften Zahnarztes die durchschnittlichen Fallkosten aller Zahnärzte um mindestens 40 Prozent überschreiten und die Überschreitung nicht durch Praxisbesonderheiten zu rechtfertigen ist. |