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  • 14.03.2016 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Bundesverfassungsgericht erlaubt Zusammenschluss von Arzt und Rechtsanwalt

    | Nach § 59a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) dürfen sich Rechtsanwälte nicht mit Ärzten zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammenschließen. Begründet wurde dieses Verbot bislang mit Gefahren für die Berufspflichten der Anwälte. Damit ist nun Schluss. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte die Norm für nichtig (Beschluss vom 12.1.2016, Az. 1 BvL 6/13, Abruf-Nr. 146453 ). |