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  • · Verordnung

    Neue Regeln: Seit dem 01.11.2020 gehören die Dosierungen mit aufs Rezept

    Bild: ©Olivier Le Moal - stock.adobe.com

    | Seit dem 01.11.2020 sind Ärzte und Zahnärzte dazu verpflichtet, Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente mit Angaben zur Dosierung zu versehen ‒ es sei denn, der Patient besitzt bereits eine schriftliche Dosierungsanweisung oder einen Medikationsplan. Die Neuerungen gehen auf eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zurück, die am 01.11.2020 in Kraft getreten ist. Für Rezepte mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Grünes Rezept) werden Dosierungsangaben empfohlen, sind aber nicht zwingend notwendig. |

     

    Fehlt die Dosierungsangabe, kann die Krankenkasse gegenüber dem Apotheker die Erstattung des Arzneimittels verweigern (Retaxation). Es ist daher davon auszugehen, dass Apotheken Rezepte ohne Dosierungsangaben ablehnen werden oder es zumindest zu einem höheren Aufwand durch Rückfragen kommen wird, denn nach Rücksprache mit dem Arzt oder Zahnarzt darf die Dosierung in der Apotheke ergänzt werden.

     

    Viele Zahnärzte haben von dieser wichtigen Neuerung noch nichts mitbekommen ‒ wohl, weil offizielle Stellen dazu bislang nichts haben verlauten lassen (Stand 04.11.2020). Auch viele Anbieter von Zahnarztsoftware wissen darüber nicht Bescheid ‒ im Gegensatz zu Anbietern von Arztsoftware. Dies ist jedoch vermutlich kein Versäumnis, sondern hat eher mit dem glücklichen Umstand zu tun, dass Zahnärzte für die Erstellung von Rezepten keine spezielle Verordnungssoftware, sondern in die Praxissoftware integrierte Textbausteine verwenden. Zahnärzte können daher die Dosierungsangaben einfach selbst den Texten hinzufügen. Der Kauf von Verordnungssoftware oder teuren Updates ist daher nicht notwendig.

    (mitgeteilt von Dr. med. dent. Markus Heckner, Geschäftsleitung DENS GmbH, Teltow, zahnarztsoftware.de

    Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 1 | ID 46972173